DGUV Vorschrift 2 ‒ individuelle Betreuung für Ihren Betrieb
Am 01.01.2011 trat die DGUV Vorschrift 2 in Kraft, welche folgende Neuerungen für ein Unternehmen hat:
- mehr betriebliche Eigenverantwortung für den Arbeitgeber
- durch die gestiegene Eigenverantwortung auch mehr Haftung
Statt der Bereitstellung pauschaler Einsatzzeiten orientiert sich die Vorschrift am tatsächlichen Bedarf an Aufgaben, die Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Arbeitgeber verlangen.
Sowohl für die Grundbetreuung als auch für die betriebsspezifische Betreuung sind konkrete Aufgabestellungen benannt.
Alle Aufgaben und Leistungen müssen dokumentiert werden.
Arbeitsschutz-Organisation
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Betrieb. Zentral für den betrieblichen Arbeitsschutz ist hierbei Ihre Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Unser Lösungsvorschlag ‒ das Gruppenleistungsmodell
Um gemeinsam mit Ihnen die neue DGUV Vorschrift 2 rechtskonform umsetzen zu können, stellen wir Ihnen das Gruppenleistungsmodell als Betreuungskonzept für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur Verfügung.
Durch das Gruppenleistungsmodell können Leistungen unterschiedlichster Rechtsvorschriften abgedeckt werden.
Vorteile der Betreuung durch das Gruppenleistungsmodell
- Kalkulierbare Jahreskosten durch festes Jahresbudget
- Individuelles, mit Ihnen abgestimmtes Betreuungskonzept
- Rechtskonforme Umsetzung der DGUV
- Transparente und nachvollziehbare Dokumentation
- Jederzeit abrufbare Leistungsberichte
- Qualitätssicherung durch Überwachung offener Aufgaben
- Offen für weitere Gesetzgebungen