DGUV Vorschrift 2 ‒ individuelle Betreuung für Ihren Betrieb

Am 01.01.2011 trat die DGUV Vorschrift 2 in Kraft, welche folgende Neu­er­ungen für ein Unter­nehmen hat:

  • mehr betrieb­liche Eigen­ver­ant­wor­tung für den Arbeit­geber
  • durch die gestiegene Eigen­ver­ant­wor­tung auch mehr Haf­tung

Statt der Be­rei­tstel­lung pau­schaler Einsatz­zeiten orientiert sich die Vor­schrift am tatsäch­lichen Bedarf an Aufgaben, die Arbeits- und Gesund­heits­schutz von einem Arbeit­geber verlangen.

Sowohl für die Grund­betreu­ung als auch für die betriebs­spezifische Be­treu­ung sind konkrete Aufgabe­­stel­lungen benannt.

Alle Aufgaben und Leis­tungen müssen doku­men­tiert werden.

Arbeitsschutz-Organi­sa­tion

Als Arbeit­geber tragen Sie die Ver­ant­wor­tung für eine funktio­nier­ende Arbeitss­chutz­organi­sation in Ihrem Betrieb. Zentral für den betrieblichen Arbeitsschutz ist hierbei Ihre Pflicht zur Durch­führung einer Gefähr­dungs­be­ur­teil­ung.

Unser Lösungs­vorschlag ‒ das Grup­penleis­tungs­modell

Um gemeinsam mit Ihnen die neue DGUV Vorschrift 2 rechts­kon­form umsetzen zu können, stellen wir Ihnen das Grup­pen­leis­tungs­modell als Be­treu­ungs­konzept für die betriebs­ärztliche und sicher­heits­technische Betreuung zur Ver­fü­gung.

Durch das Gruppenleis­tungs­modell können Leis­tungen unter­schied­lichster Rechts­vor­schrif­ten ab­ge­deckt werden.

Vorteile der Betreuung durch das Grup­penlei­stungs­modell

  • Kalkulierbare Jahres­kosten durch festes Jahres­budget
  • Individuelles, mit Ihnen abgestimmtes Betreu­ungs­konzept
  • Rechtskonforme Umsetzung der DGUV
  • Transparente und nach­voll­zieh­bare Doku­men­tation
  • Jederzeit abrufbare Leistungs­berichte
  • Qualitäts­sicherung durch Über­wachung offener Aufgaben
  • Offen für weitere Gesetz­geb­ungen