Sicherheitstechnische Betreuung ‒ Schutz für Ihr Unternehmen
Arbeitssicherheit ist ...
- humanitäres Anliegen, weil es die Pflicht jedes Arbeitgebers und jeder verantwortungsbewussten Führungskraft ist, auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Beschäftigten zu achten.
- wirtschaftliche Notwendigkeit, weil jeder Arbeitsunfall für das Unternehmen ein Verlust ist und deshalb jeder Arbeitgeber und jede Führungskraft darauf achten muss, unnötige Arbeitskosten zu vermeiden.
- gesetzlicher Zwang, weil Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit ‒ die befolgt werden müssen ‒ Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie sichere Verhaltensweisen zwingend vorschreiben.
- Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, insbesondere vor Inbetriebnahme
- Untersuchungen zur Ursache von Arbeitsunfällen
- Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes in Form von Unterweisungen
- Analysen der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes im Hinblick auf technische Schwachstellen
- Gespräche mit den Arbeitgebern und den Mitarbeitern zur Ermittlung von Problemzonen im Arbeitsschutz
- Motivation der Beschäftigten und des Arbeitgebers bei der Realisierung gesetzlicher Vorschriften
- Durchführung arbeitsplatzorientierter Messungen (z. B. Licht, Lärm usw.)
- Bewertung der Arbeitsbelastung bei eintöniger, körperlich schwerer Arbeit oder bei maschinenbestimmten Arbeitsrhythmen
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Beratung zur Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Regeln unter Berücksichtigung von Risikoabschätzungen am Arbeitsplatz
- Beratung bei der Planung, Anschaffung und Unterhaltung von beweglichen und ortsfesten Betriebsmitteln
- Beratung bei der Auswahl von Arbeits- und Fertigungsverfahren bzw. komplexen Betriebsanlagen
- Beratung bei der Durchführung von Unterweisungen unter Berücksichtigung der neuesten Standards der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse
- Beratung bei der Auswahl und Beschaffung der persönlichen Körperschutzmittel sowie technischen Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
- Beratung und Unterstützung bei der Information, Instruktion und Motivation der Beschäftigten zu sicherem und gesundheitsbewusstem Arbeiten
- Beratung über Maßnahmen des Umweltschutzes und der umweltgerechten Entsorgung
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer Erkenntnisse
- Maßnahmenvorschläge unter Kostenbewertungen
- Ausarbeitung und Erstellung von Unfallanalysen und Unfallstatistiken
- Erstellung von Lärmkatastern in Zusammenarbeit mit der messtechnischen Abteilung
- Erstellung von Alarm- und Rettungsplänen
- Abstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Gespräche mit den Arbeitgebern und Beschäftigten zur Ermittlung von Verbesserungen im Arbeitsschutz
- Aufbau eines Sicherheits-Managementsystems
- Teilnahme an berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreisen
- Beschaffung von Unfallverhütungsvorschriften
- Aktualisierung des bereits bestehenden Gesetzesmaterials
- Abstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit
- Ausarbeitung und Kostenbewertung von betrieblichen Maßnahmen
- Als Einsatzzeit gelten alle mit der Betriebsbegehung und -beratung unmittelbar verbundenen Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft
- Nicht als Einsatzzeit gezählt werden Fahrzeiten und Zeitaufwand für Weiterbildungsveranstaltungen
- Übernahme des gesamten sicherheitstechnischen Schriftverkehrs
- Nach Bedarf das Führen eines schriftlichen Protokolls
- Erfassung komplexer Arbeitsthemen in Projekte
- Datenbank über Erfahrungswerte und Analyse erfolgreicher Projekte
Durch die Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht und den berufsgenossenschaftlichen Überwachungsorganen sowie durch die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) bieten wir Ihnen eine umfassende Qualitätssicherung der sicherheitstechnischen Betreuung.
Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.
Rechtliche Grundlage
Arbeitssicherheitsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/asig/