Datenschutzbeauftragter ‒ Arbeit mit personenbezogenen Daten
Datenschutz ist heutzutage wichtiger denn je. Durch die Entwicklung der Informationstechnologie erhöhen sich die Risiken durch Datenmissbrauch. Dies stellt nicht nur im Privatleben eine beachtliche Gefahr dar, sondern ebenso für ein Unternehmen. Schützen Sie Ihre Daten!
Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen. Darunter fallen z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer oder auch die E-Mail-Adresse. Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, die Datenschutz-Grundverordnung oder ein auf ihr beruhendes Gesetz sieht hierfür eine Erlaubnis vor.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen und mindestens zwanzig Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung beschäftigen, müssen nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gilt auch für Unternehmen, deren Kerntätigkeit in besonders risikobehafteten Datenverarbeitungen besteht (z. B. umfangreiche Videoüberwachung, umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten). Der Datenschutzbeauftragte ist unverzüglich zu benennen. Es darf nur eine Person benannt werden, welche die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Zu der erforderlichen Fachkunde gehören technische, organisatorische und rechtliche Kenntnisse. Die Umsetzung des Datenschutzes bedeutet einen personellen und damit finanziellen Mehraufwand, allerdings kann die Nichtbenennung eines gesetzlich geforderten Datenschutzbeauftragten deutlich kostspieliger sein, denn Ordnungswidrigkeiten können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus kann es aufgrund eines Datenschutzvorfalls zu Rufschädigungen und in der Folge zu Kundenverlusten kommen.
Unsere Leistungen
Unser Expertenteam greift auf langjährige juristische Erfahrungen zur Stärkung der Unternehmens-Compliance sowie auf IT-Erfahrungen für technische und organisatorische Maßnahmen zurück.
- Begehungen und Beratungen vor Ort zur Ermittlung des Ist-Zustandes
- Ermittlung und Feststellung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen
- Entwicklung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Formularen zum Datenschutz
- Schulungen der Mitarbeiter und Informationen zum Datenschutz
- Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Unterstützung bei der Erstellung der Verfahrensverzeichnisse
- Unterstützung bei Datenschutzbeschwerden
- Unterstützung des laufenden Betriebes in Bezug auf Datenschutz
- Abstimmung mit Behörden und kontrollierenden Instanzen
Ihre Vorteile beim Einsatz eines externen Dienstleisters
- Vollzeit-Spezialisierung nur auf Datenschutz, dadurch Konzentration Ihrer Beschäftigten auf das Kerngeschäft
- Kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Umgehung des "besonderen Kündigungsschutzes"
- Vermeidung von Risiken (z. B. Schadensersatz, Bußgeld)
- Vermeidung von Interessenkonflikten durch objektiven Externen
Haben Sie Fragen zum Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rechtliche Grundlagen