Brandschutzbeauftragter ‒ effektiver Schutz vor Bränden

 

Aus einem kleinen technischen Defekt kann sich zügig ein großer Brand entwickeln. Wenn es bereits großflächig brennt, kommt oft jede Hilfe zu spät. Da dies nicht nur zu Personen- oder Sachschäden, sondern unter Umständen auch zur Gefährdung von Existenzen führen kann, empfehlen die Berufsgenossenschaften in jedem Fall die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Sie soll Gefahren erkennen, beurteilen und weitestgehend beseitigen sowie auf die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorschriften achten und so eventuelle Schäden möglichst gering halten. Die Tätigkeit beinhaltet zum einen den vorbeugenden baulichen und zum anderen den organisatorischen Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit der Bausubstanz, den Brandlasten sowie mit sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der organisatorische Brandschutz beinhaltet die Erstellung von Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplänen, Hilfsmittelplanung und Brandschutzorganisation. In Deutschland ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht generell geregelt, die Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung eines solchen vorschreiben. Dies kann bei größeren Betrieben wie beispielsweise Krankenhäusern oder Industriebauten der Fall sein, da aufgrund der hohen Personenanzahl in diesen Betrieben mit erhöhter Gefahr zu rechnen ist.

  • Ungebrochene Konzentration der Mitarbeiter auf ihre eigentlichen Aufgaben
  • Brandschutz wird nicht durch andere Tätigkeiten verdrängt
  • Vermeidung von Betriebsblindheit
  • Aktuelles Fachwissen
  • Einsparung von Fortbildungskosten, Fachliteratur, Lehrmaterial etc.
  • Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellung von Brandschutzberichten zu den durchgeführten Begehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverfahren und zum Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Unterweisen von Personal, z. B. von Brandschutzhelfern

Die Erstellung und Überarbeitung von Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplänen bieten wir Ihnen gerne in einem gesonderten und objektbezogenen Angebot an.

Haben Sie Fragen zum Brandschutzbeauftragten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.