Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
www.streit-online.de │ Gesetzliche Grundlage Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber und jede Organisation explizit dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeur- teilung psychischer Belastung durchzuführen. Das bedeutet, jedes Unternehmen / jede Organisation, unabhängig von der Branche, muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bereits ab einem Mitarbeiter durchführen. GESETZLICHE GRUNDLAGE Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht – wir unterstützen Sie dabei Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen Hohe Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen Folgeerkrankungen wie z. B. des Verdauungssystems oder Muskel-Skelett-Systems Hohe Kosten für das Gesundheitssystem Hohe Ausfallkosten Mehrbelastung für andere Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen Leistungseinbußen und Unzufriedenheit der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen RELATIVE VERÄNDERUNGEN DER FEHLZEITEN IN RELEVANTEN DIAGNOSEKAPITELN % 190 180 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 70 Gesundheitsreport 2019 – Arbeitsunfähigkeit, Techniker Krankenkasse, Abbildung 18 V. Psychische und Verhaltensstörungen X. Krankheiten des Atmungssystems XIX. Verletzungen, Vergiftungen XIII. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems XI. Krankheiten des Verdauungssystems
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