Betreuung von Praxen

Die STREIT GmbH bietet speziell für Praxen und Apotheken eine umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung an. Bei der sogenannten Grund- und anlassbezogenen Betreuung wird zwischen einem Modell von über zehn Beschäftigten und einem Modell bis zu zehn Beschäftigten unterschieden. Bei einer Betreuung von mehr als zehn Beschäftigten gilt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2.

Bei der Betreuung von bis zu zehn Beschäftigten gibt es keine Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der Betreuungsbedarf richtet sich hierbei nach den Gegebenheiten vor Ort und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Praxis- oder Apothekeninhabers. Eine solche Gefährdungsbeurteilung muss, je nach Gefährdungsklasse, mindestens alle 1-5 Jahre, wiederholt werden.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zur Grund- und anlassbezogenen Betreuung.

Zurück
Ein Arzt zieht sich Einmalhandschuhe an.
Wir betreuen Sie umfassend
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Praxen und Apotheken durch die STREIT GmbH.