Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen

Negative Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber seit 2013 in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vor, dass jeder Arbeitgeber in bestimmten Abständen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen muss. So kann sichergestellt werden, dass bestehende Belastungen am Arbeitsplatz reduziert und Risiken frühzeitig erkannt werden können. Unsere Experten aus dem Fachgebiet der Arbeits- und Organisationspsychologie unterstützen Sie gerne dabei. Die Gefährdungsanalyse erfolgt mithilfe schriftlicher Mitarbeiterbefragungen, moderierter Team-Workshops oder in Form von Beobachtungsinterviews. Im Anschluss daran entwickeln unsere Experten individuelle Maßnahmen für Sie.
Bei jeder Gefährdungsbeurteilung spielt natürlich auch der Datenschutz eine wichtige Rolle. Wir erheben keine personenbezogenen Daten und nehmen eine anonyme Auswertung der Befragung vor.

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen finden Sie hier.

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Mann greift sich an Nasenbein
Negative Belastungen vermeiden durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.