Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten

Negative psychische Belastungen können in vielen Lebensbereichen zum bestimmenden Thema werden und einen normalen Alltag für Betroffene unter Umständen unmöglich machen. Derlei Belastungen treten sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich auf und können sich unter Umständen auf den jeweils anderen Bereich auswirken. Vor allem als Führungskraft ist es wichtig, frühzeitig zu erkennen, ob Mitarbeiter negativen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Insbesondere wenn diese Belastungen aus der Beschäftigung heraus entstanden sind, gilt es hier entsprechend anzusetzen und unverzüglich zu handeln.

Sollten Sie als Führungskraft feststellen, dass Beschäftigte sich deutlich anders verhalten als bisher (z. B. unkonzentrierter sind, ihnen häufiger Fehler passieren, Fehlzeiten sich summieren etc.), sollten Sie zeitnah das Gespräch suchen – nicht vorwurfsvoll, sondern auf fürsorgliche Art. Teilen Sie der betroffenen Person Ihren derzeitigen Eindruck mit und in jedem Fall auch, dass Sie sich um sie sorgen. Haben Sie ein offenes Ohr für ihre Probleme, wenn sie Ihnen diese anvertrauen möchte (auch wenn die Probleme möglicherweise privaten Ursprungs sind). Signalisieren Sie Ihre Hilfsbereitschaft und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Dies kann z. B. in Form von individuellen Maßnahmen geschehen, die negative psychische Belastungen am Arbeitsplatz reduzieren.

Um negative psychische Belastungen am Arbeitsplatz so früh wie möglich aufzudecken bzw. diesen im Idealfall auch vorzubeugen, muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns! Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zurück
Frau schaut nachdenklich durch beschlagene Autoscheibe
Negative psychische Belastungen erkennen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hilft Unternehmen dabei, negative psychische Belastungen am Arbeitsplatz aufzudecken.