Mit dem Herbst beginnt allmählich die kalte Jahreszeit. Jetzt sind niedrige Temperaturen nicht nur im Freien zu erwarten, sondern auch Arbeitsräume kühlen schneller einmal aus. Aber wie kalt darf es darin höchstens sein, sodass ein gesundes Arbeiten noch möglich ist? Diese Frage beantwortet die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5. Dabei ist zu unterscheiden, ob sich der Arbeitsplatz im Innen- oder Außenbereich befindet.
Für Arbeitsräume in Innenbereichen gilt eine Temperatur von mindestens 20 °C für leichte Arbeiten im Sitzen, mindestens 17 °C für mittelschwere Arbeiten im Stehen und mindestens 12 °C für schwere Arbeiten im Stehen oder Gehen. Auch gelten beispielsweise für Pausen- oder Sanitärräume bestimmte Grenzwerte: Hier müssen es mindestens 21 °C, in Wasch- oder Duschräumen sogar mindestens 24 °C sein.
Bei Arbeiten in Außenbereichen muss ebenfalls ein Schutz vor Kälteeinwirkung bzw. der Witterung gegeben sein. Das bedeutet, Arbeitsplätze im Freien müssen bei allen Wetterverhältnissen sicher und ohne Gefährdung der Gesundheit betreten werden können. Zu den Schutzmaßnamen zählt in diesem Zusammenhang u. a. die Bereitstellung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber.