Prüfung von Regalanlagen gemäß BetrSichV (DIN 15635)

Prüfungen von Regalanlagen sind zur Wahrung der Sicherheit der Beschäftigten unverzichtbar, da bereits eine einzige lockere Verschraubung eine ernstzunehmende Gefahr darstellen kann. Der Gesetzgeber fordert den Unternehmer aus diesem Grund dazu auf, regelmäßige Prüfungen von Regaleinrichtungen durchzuführen, denn für ein sicheres Zusammenspiel von Mensch und Arbeitsmittel trägt der Betreiber die Verantwortung.

  • Prüfung der Regaleinrichtungen durch einen Sachkundigen gemäß den behördlichen Vorschriften (BetrSichV, DIN 15635), dadurch Erhalt des berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutzes
  • Rechtskonforme Dokumentation der Prüfung und festgestellter Beschädigungen
  • Hinweise zur ordnungsgemäßen Instandsetzung von mangelhaften Regalelementen
  • Beschädigungen werden frühzeitig erkannt
  • Hohe Reparaturkosten infolge sich fortsetzender Mängel werden vermieden
  • Sie genießen die Sicherheit, dass Ihre Regale kontinuierlich und zuverlässig genutzt werden können
  • Sie minimieren das Unfallrisiko
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen der BetrSichV (DIN 15635), wodurch Sie den Versicherungsschutz durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger bewahren
  • Durch externe Prüfung können Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Rechtliche Grundlage
Betriebssicherheitsverordnung (§ 10): http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/